Ab 1. September 2023 in Kraft.
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Ab dem 1. September 2023 tritt das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Das neue Datenschutzgesetz soll den Schutz der persönlichen Daten verbessern und den Datenschutz an die technologischen Entwicklungen anpassen, die Selbstbestimmung über persönliche Daten stärken und die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten erhöhen. Der Bundesrat hat den Entwurf der Datenschutzverordnung (DSV) in einigen Punkten angepasst, um den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung zu tragen. Unter anderem wurden die Pflichten der Verantwortlichen überarbeitet, die Modalitäten zum Auskunftsrechtvereinfacht und die Aufbewahrungsfrist für Protokolle über die Datenbearbeitung auf mindestens ein Jahr festgelegt. Zudem wurde eine neue Bestimmung eingeführt, welche die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit mit dem neuen Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dezember 2020 harmonisiert.
Quelle: admin_neues_Datenschutzrecht
Unter Datenschutz versteht man den Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Missbrauch, Verlust oder Weitergabe. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum oder E-Mail-Adresse.
Der Datenschutz ist wichtig, um die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte von Menschen zu schützen. Jeder hat ein Recht darauf, selbst zu entscheiden, welche Informationen über ihn oder sie gespeichert und verwendet werden. Datenschutzgesetze stellen sicher, dass Unternehmen und Organisationen personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person sammeln, verarbeiten und nutzen dürfen.
Durch den Datenschutz wird das Vertrauen in die Verwendung von Technologie gestärkt und die Risiken von Missbrauch und Identitätsdiebstahlminimiert. Datenschutz ist auch wichtig für den Schutz von geistigem Eigentum, da Unternehmen und Organisationen ihre Kunden- und Mitarbeiterdaten als wertvolle Ressource betrachten und diese schützen müssen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.
Es gibt eine Vielzahl von Daten, die als sensibel betrachtet werden, da sie sehr persönlich oder vertraulich sind und in falschen Händen grossen Schaden anrichten können. Dazu gehören zum Beispiel: Identitäts-, Versicherungs-und Geburtsdaten welche missbräuchlich verwendet werden können, um Identitätsdiebstahl und Betrug zu begehen, da sie oft als Identifikationsmerkmale verwendet werden. Dazu gehören auch Bankdaten, Kreditkartennummern, Gehaltsinformationen und andere Finanzdaten.
Zur Verankerung und Einhaltung benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten, um sicherzustellen, dass es die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllt und die Privatsphäre der betroffenen Personenrespektiert. Hier sind einige Gründe, warum ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benötigt:
Der Datenschutzbeauftragte soll Unternehmen beraten und unterstützen, um sicherzustellen, dass sie die Anforderungen der Datenschutzgesetze erfüllen. Er oder sie kann beispielsweise Schulungen für Mitarbeiter durchführen, Richtlinien und Verfahren entwickeln und Unternehmen bei der Identifizierung und Minimierung von Datenschutzrisiken unterstützen.
Zur korrekten Einführung und nachhaltigen Sicherstellung, sind Datenschutzschulungen für Mitarbeiter wichtig, weil sie dazu beitragen, dass sensible und schützenswerte Daten sicher und geschützt bleiben. Mit einer kontinuierlichen Schulung werden sich Mitarbeiter der Risiken bewusst, die mit der Verarbeitung von sensiblen Daten verbunden sind. Datenschutzschulungen tragen dazu bei, Risiken zu minimieren.
Datenschutzverletzungen können nicht nur zu rechtlichen Konsequenzen führen, sondern auch Imageschädigend wirken. Durch die Förderung einer Datenschutzkultur, können Unternehmen dazu beitragen, dass Datenschutz zu einem integralen Bestandteil der Unternehmenskultur wird. Dies kann dazu beitragen, dass alle Mitarbeiter auf dieselbe Weise den Datenschutz verstehen und ihm Priorität einräumen.
Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine abschliessende Sammlung an Anforderungen oder Bedingungen. Für Fragen zum Thema Datenschutz, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.